Begründung: Verfahrensgang 1.1 Am 21. Jänner 2015 beantragte die Bietergemeinschaft XXXXvertreten durch schwartz huber-medek & partner rechtsanwälte og, Stubenring 2, 1010 Wien, - Strichaufzählung die Akteneinsicht im weitest zulässigen Ausmaß, - Strichaufzählung die Abhaltung einer mündlichen Verhandlung, - Strichaufzählung die Nichtigerklärung der kompletten, mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe vom 9. Oktober 2014 zur Verfügung gestellten ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) vom 15.10.2013, Zl: MVB/VPN/4403720/GO, wurde ausgesprochen, dass die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) wegen Unterlassung der Anmeldung bei ihr beschäftigten Personen vor Arbeitsantritt, namentlich XXXX; VSNR: XXXX, und XXXX; VSNR: XXXX, verpflichtet sei, einen Beitragszuschlag gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 iVm §§ 33 Abs. 1 ... mehr lesen...