Entscheidungsgründe: Die Klägerin war beim Beklagten von 1. 4. 1963 bis 31. 1. 2006 als Angestellte beschäftigt. Das Dienstverhältnis endete durch Antritt der Alterspension. Die Klägerin bezog vom Beklagten auf der Grundlage der Pensionszuschussordnung des Beklagten (in der Folge: PZO) eine Zuschusspension in der Höhe von (zuletzt) monatlich 1.206,74 EUR brutto, die vom Beklagten - nachdem die Klägerin ein Abfindungsanbot ausgeschlagen hatte - mit 1. 2. 2008 eingestellt wurde. Seith... mehr lesen...