Entscheidungen zu § 1151 Abs. 3 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-6 von 6

TE OGH 2011/6/28 9ObA74/11i

Begründung: Die Klägerin war bei der Beklagten vom 7. 1. 2008 bis 31. 12. 2008 als Programmiererin beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis endete durch Arbeitnehmerkündigung. Im Angestelltendienstvertrag trafen die Parteien unter anderem folgende Vereinbarung: „11.) Aus- und Weiterbildung Der Dienstnehmer erklärt sich bereit, zu von der Gesellschaft bekanntzugebenden Terminen Aus- und Fortbildungskurse auf Kosten der Gesellschaft im In- und Ausland zu besuchen. Im Falle einer Dienstnehm... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 28.06.2011

TE OGH 2003/10/16 8ObA1/03k

Entscheidungsgründe: Der Kläger hat am 28. 5. 1989 sein Medizinstudium erfolgreich abgeschlossen und promoviert. Seit diesem Zeitpunkt war der Kläger an der Universitätsklinik für Unfallchirurgie am Allgemeinen Krankenhaus der Stadt Wien beschäftigt, und zwar zunächst als Assistenzarzt und ab 1996 als pragmatisierter Oberarzt. Eine Holding GmbH, die sowohl alleinige Gesellschafterin eines privaten Krankenhausträgers ist, der ein allgemeinmedizinisches Krankenhaus betreibt, als auc... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 16.10.2003

TE OGH 2001/3/28 9ObA25/01v

Entscheidungsgründe: Die Gemeinschuldnerin ist eine OHG - persönlich haftende Gesellschafter sind die Gesellschafter Thomas W***** und Margarethe W***** - über deren Vermögen am 2. 6. 1999 der Konkurs eröffnet wurde. Zum Masseverwalter wurde der Beklagte bestellt. Die Klägerin - die Ehegattin des persönlich haftenden Gesellschafters Thomas W***** - begehrt zuletzt die Feststellung, dass die von ihr im Konkurs über das Vermögen der Gemeinschuldnerin angemeldete Forderung von S ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 28.03.2001

TE OGH 1997/2/13 8ObS2/97w

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Entscheidung | OGH | 13.02.1997

TE OGH 1996/4/10 9ObA2006/96g

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Entscheidung | OGH | 10.04.1996

TE OGH 1988/8/31 9ObA182/88

Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 1. Juni 1981 bis 22. Jänner 1987 bei der beklagten Partei, Bundesministerium für Landesverteidigung, als Heeresvertragsarzt (§ 61 Abs 3 ÄrzteG) beschäftigt und bezog zuletzt ein Gehalt von 20.900 S. Die Anstellung des Klägers erfolgte im Rahmen der Bestimmungen der zwischen der beklagten Partei und der Österreichischen Ärztekammer abgeschlossenen Gesamtvereinbarung. Diese Gesamtvereinbarung hat (auszugsweise) folgenden wesentlichen Inhalt: "... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 31.08.1988

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