Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist seit 1. 3. 1988 Mieter der der Aufkündigung zugrunde liegenden Wohnung. Im März 2009 beabsichtige er, ein neues Badezimmer zu errichten. Mangels Vorlage eines geeigneten Plans stimmte die Klägerin nicht zu. Ohne entsprechende Mitteilung an die Klägerin und ohne Baubewilligung ließ der Beklagte in der Folge von Bekannten „rohbaumäßig“ ein Bad einbauen. Unterhalb der Isolierung in Form einer zweilagigen Kunststofffolie ist der Boden nass. In der W... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Mag. Dr. Wurdinger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei F*****gesellschaft m.b.H., *****, vertreten durch Dr. Johannes Patzak, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei B***** S*****, vertreten durch Dr. Wolfgang Reinold, Rechtsanwal... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Die Vorinstanzen verpflichteten die Beklagten zur Bezahlung einer Zinsenforderung aus verspätet bezahltem Mietzins und zur Räumung des Bestandobjekts. Da sich auf der klägerischen Liegenschaft nur ein landwirtschaftlicher Betrieb und das an die Beklagten vermietete Bestandobjekt befänden, sei gemäß § 1 Abs 2 Z 5 MRG das Mietrechtsgesetz und damit auch die Regelung des § 33 MRG nicht anwendbar. Die Beklagten machen als erhebliche Rechtsfrage nach § 502 Abs 1 ZPO... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin erwarb mit Kaufvertrag vom 28. 3. 2001 zwei Liegenschaften samt den darauf befindlichen Wohnhäusern von der Stadt Wien. Im Kaufvertrag war vereinbart, dass die Käuferin ausdrücklich in alle Rechte, Pflichten und Ansprüche der Verkäuferin, insbesondere in die Rechte aus den bestehenden Mietverträgen, eintritt. Dies gelte unabhängig von der Entstehung des Anspruchs und unabhängig von der Rechtsgrundlage und aus welchem Titel auch immer. Vereinbarter Übergabest... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei H***** S*****, vertreten durch Dr. Christoph Koller, Rechtsanwalt in Salzburg, gegen die beklagte Partei I***** F*****, vertreten durch Mag. Klaudius May, Rec... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Partei mietete von der Klägerin in deren Haus in Wörgl mit Mietvertrag vom 24.April 1990 die gesamten ebenerdingen Geschäftsräumlichkeiten sowie einen Büroraum im ersten Stock zu einem monatlichen Mietzins von 60.500 S incl. Umsatzsteuer. Punkt IX. des Mietvertrages lautet: "Die Aufrechnung allfälliger Gegenforderungen gegen den Mietzins ist unzulässig." Die Klägerin begehrte die Räumung des Bestandobjektes mit der Behauptung, die beklagte Partei habe ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist auf Grund des Mietvertrages vom 18.Jänner 1966 Mieter der im dritten Stock des der Beklagten gehörigen Hauses Wien ***** gelegenen Wohnung top. Nr.6 a. In dem genannten Mietvertrag wurde dem Kläger kein bestimmter Zugang zu der gegenständlichen Wohnung zugesagt. Der direkte Zugang zu dieser Wohnung war bis zur Durchführung von Umbauarbeiten durch die Beklagte durch den auf die Taborstraße führenden Haupteingang des Hauses gewährleistet. Sowohl der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist auf Grund eines im Jahre 1968/1969 abgeschlossenen Mietvertrages Mieter des Einfamilienhauses Wien 13., Prehausergasse 25. Der wertgesicherte monatliche Hauptmietzins beträgt derzeit S 5.217,29. Der Kläger ist auf Grund des Kaufvertrages vom 7.7. bzw. 13.7.1987 Eigentümer der Liegenschaft. Nach Punkt III dieses Vertrages trat der Kläger im Augenblick der Unterfertigung des Kaufvertrages in den Besitz und Genuß der Liegenschaft. Die Voreigentüm... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerinnen sind je zur Hälfte E gentümerinnen des Hauses Salzburg, Ferdinand Porsche-Straße Nr. 7. Die Beklagten sind aufgrund des Mietvertrages vom 26.November/13.Dezember 1985 Mieter einer Zweizimmerwohnung mit Küche, Bad, WC, Vorraum und Balkon in diesem Hause. Die Klägerinnen begehrten von den Beklagten die Bezahlung rückständiger Mietzinse seit Jänner 1987 von S 16.408,25. Außerdem stellten sie unter Bezugnahme auf § 1118 ABGB das Begehren, die Bekla... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 4.12.1986 eingebrachten Klage begehrte die Klägerin die Verurteilung des Beklagten zur Räumung des näher bezeichneten Geschäftslokales in Linz, Landstraße 70, und brachte hiezu vor, sie habe ihm dieses Lokal vermietet, doch hafte derzeit ein Mietzinsrückstand für mehrere Monate (insgesamt S 46.640,--) aus, sodaß sie von ihrem Recht gemäß § 1118 ABGB Gebrauch mache und hiemit die Auflösung des Mietverhältnisses erkläre (9 C 42/87). Mit der am 10.12.1986 einge... mehr lesen...
Das Erstgericht entschied in einem auf § 19 (2) Z. 1 MietG. gestützten Kündigungsprozeß im Sinne des § 21 (2) vorletzter Satz MietG., daß die Höhe des vom Beklagten bis einschließlich 30. November 1968 geschuldeten Mietzinses 31.118 S und der monatliche Mietzins ab 1. Juni 1968 3360 S betrage. Dazu stellte das Erstgericht fest, daß der vereinbarte Mietzins zunächst 166.67 RM betragen habe, wobei es den Vermietern im Fall einer Geldentwertung frei stehen solle, anstelle dieses Betrages... mehr lesen...
Das Erstgericht hat die Voraussetzungen des Kündigungsgrundes nach § 19 Abs. 2 Z. 1 MietG. für gegeben erachtet, weil der Beklagte den Mietzinsrückstand in der Höhe von 350 S der früheren Hauseigentümerin gegenüber nach erfolgter Mahnung ausdrücklich anerkannt hat und vom nunmehrigen Hauseigentümer zweimal ohne Erfolg gemahnt worden ist. Das Berufungsgericht hat das Urteil des Erstrichters bestätigt und die Revision für zulässig erklärt. Es bejaht mit dem Erstgericht unter Hinweis auf... mehr lesen...