Das Bezirksgericht für ZRS. Graz hat mit dem Urteil vom 23. Oktober 1947 das Klagebegehren, die beklagten Parteien seien schuldig, das im Hause G.-W., Hstr. 12, befindliche Geschäftslokal zu räumen und einzuwilligen, daß auf Grund dieses Urteils in der Grundbuchseinlage EZ. 71 der KG. W. die Einverleibung der Löschung des Mietrechtes zugunsten der Beklagten vollzogen werden könne und daß diese die Kosten der grundbücherlichen Löschung zu bezahlen haben, abgewiesen. Zufolge Berufung de... mehr lesen...
Norm: ABGB §1095ABGB §1115GBG §19
Rechtssatz: Löschung des grundbücherlich einverleibten Bestandrechtes nach Ablauf der bestimmten Bestandzeit trotz stillschweigender Erneuerung des Vertrages. Ein neues bücherliches Bestandrecht kann nur in laufender Rangordnung eingetragen werden. Entscheidungstexte 1 Ob 228/48 Entscheidungstext OGH 14.07.1948 1 Ob 228/48 Veröff: SZ 21/116 = JBl ... mehr lesen...