Die klagende Partei begehrt die Verurteilung des Beklagten zur Bezahlung des Betrages von 547.50 S samt Anhang mit der Begründung: , es habe sich im Konkurs der klagenden Partei herausgestellt, daß zahlreichen Personen, darunter dem Beklagten, an einer Reihe von in den Betriebsräumen der klagenden Partei abgestellten Maschinen Aussonderungsrechte zustehen. Der Masseverwalter habe diese Personen, darunter den Beklagten, aufgefordert, am 6. Juni 1951 an Ort und Stelle mit den erforderlich... mehr lesen...