Begründung: Das im Anlassfall maßgebende Wiener Wohnhaus in sehr guter Wohnlage wurde 1963 in Scheibenbauweise in Hanglage errichtet. Die Benützungsbewilligung wurde 1966 erteilt. Das unterkellerte Gebäude hat samt dem ausgebauten Dachboden vier Geschoße. Die Liegenschaft steht im Miteigentum mehrerer Personen, jeweils verbunden mit Wohnungseigentum an den einzelnen Wohnungen. Sie hat eine Fläche von 1907 m2 und verfügt über einen von allen Wohnungseigentümern benützbaren Garten. ... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Bezirksgerichtes Innsbruck vom 24.März 1987, GZ 8 U 2161/86-9, wurde der am 27.November 1958 geborene Peter K*** wegen Vergehens der Unterschlagung nach § 134 Abs. 2 StGB zu einer Geldstrafe verurteilt. Ihm wurde zur Last gelegt, am 7.November 1986 in Innsbruck ein fremdes Gut, nämlich Benzin im Wert von 70 S, das er ohne Zueignungsvorsatz in seinen Gewahrsam gebracht hatte, sich mit dem Vorsatz zugeeignet zu haben, sich dadurch unrechtmäßig zu bereichern. N... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei begehrt von den beklagten Parteien zur ungeteilten Hand die Zahlung von S 159.952,71 s.A. Sie habe der AKB Hoch- und Tiefbau Gesellschaft mbH (in der Folge kurz AKB) für die Errichtung eines Mehrzweckbaues in Kappl Fertigteilträger, Fertigteildecken sowie Bewährung in Unterzügen und in Elementdecken geliefert. Die Lieferung sei unter Eigentumsvorbehalt bis zur gänzlichen Bezahlung erfolgt. Die beklagten Parteien hätten der Errichtergemeinscha... mehr lesen...
Mit Bescheid der Landeshauptmannschaft Niederdonau vom 2. Dezember 1938 wurde der beklagten Partei, der Stadtgemeinde Z, gemäß den §§ 9, 10, 82 Abs. 1 lit. c und d sowie 93 WRG 1934 die Bewilligung zur Ausführung des eingereichten Projektes einer Wasserversorgungsanlage nach Maßgabe der vorgelegten Pläne und der Ausführungen der einen wesentlichen Bestandteil dieses Bescheides bildenden Verhandlungsschrift vom 24. Oktober 1938 gegen genaue Einhaltung aller in derselben festgehaltenen ... mehr lesen...