Entscheidungsgründe: Im September 1973 interessierte sich der Kläger für den Erwerb von Eigentumswohnungen und eines PKW-Einstellplatzes in der von der "W***" T*** G*** W*** mbH (in der Folge "W***") als Grundeigentümer und Wohnungseigentumsorganisator in Innsbruck, Mariahilfpark 3/4 (EZ 615 II KG Hötting) geplanten Wohnhausanlage. In dem zwischen der "W***" und dem Kläger hinsichtlich der Wohnung top.Nr.9.02 im Haus Mariahilfpark 4 am 6.10.1973 und 8.2.1974 abgeschlossenen "Eigen... mehr lesen...
Der Kläger betreibt in W eine Papiergroßhandlung, der Beklagte in M eine Druckerei; beide sind Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches und stehen seit März 1973 in Geschäftsverbindung. Am 4. Feber 1974 bestellte der Beklagte beim Kläger schriftlich 1500 Bogen Astralux-265 Gramm-70/100 Breitbahn-Papier und fügte bei, daß er dieses schon sehr dringend benötige und daher um eine rasche Lieferung ersuche. Bis dahin waren zwischen den Streitteilen schon sechs Geschäfte über Astralux-Pap... mehr lesen...