Norm: ABGB §879 BIIcABGB §979ABGB §1027ABGB §1029 A1ABGB §1033HGB §54KSchG §10 Abs1
Rechtssatz: War ein Angestellter zum Abschluß eines Leihvertrages (hier: KFZ) autorisiert, so gilt dies auch für das Versprechen einer Haftungsbeschränkung für den Entlehner, weil eine solche Haftungsbeschränkung - gerade bei der unentgeltlichen Überlassung von Vorführwagen und Leihwagen an Kunden im Kfz-Handel - keineswegs ungewöhnlich ist. Als Beurteilungsmaßs... mehr lesen...