RS Vwgh 2008/5/21 2006/10/0254

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Veröffentlicht am 21.05.2008
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
82/04 Apotheken Arzneimittel

Norm

ApG 1907 §10 Abs2 idF 2001/I/016;
ApG 1907 §10 Abs2 Z2 idF 2001/I/016;
ApG 1907 §48 Abs2 idF 2001/I/016;
AVG §8;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2007/10/0268

Rechtssatz

Wenn der BF vorbringt, dass, wie ein Blick auf die Karte zeige, viele Bewohner des roten Polygons von anderen öffentlichen Apotheken deutlich weniger weit entfernt seien als von der beantragten, übersieht er, dass bei Ermittlung der Wegstrecken zur Bestimmung der Versorgungspolygone im Falle des Vorliegens von (teilweisen) Einbahnregelungen sowohl auf den Hin-, als auch auf den Rückweg Bedacht genommen und die aus beiden Strecken gebildeten Summe halbiert werden muss (vgl. das hg. Erkenntnis vom 27. März 1991, Zl. 90/10/0026).

Schlagworte

Gesundheitswesen Apotheken

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2006100254.X04

Im RIS seit

27.06.2008

Zuletzt aktualisiert am

10.02.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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