RS Vwgh 2008/5/28 2008/04/0008

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.05.2008
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Index

95/08 Sonstige Angelegenheiten der Technik

Norm

IngG 2006 §2 Z4;

Rechtssatz

Die Ansicht der belangten Behörde, die - neben einer einschlägigen Berufspraxis erforderlichen - Kenntnisse iSd § 2 Z 4 IngG 2006 könnten ausschließlich durch eine - durch Prüfungszeugnisse belegte - Ausbildung an einer öffentlichen oder mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten inländischen Schule nachgewiesen werden, nicht aber etwa durch die Ausübung bestimmter beruflicher Tätigkeiten, ist nicht als rechtswidrig zu erkennen (vgl. zur nahezu wortgleichen Rechtslage nach dem IngG 1990, BGBl. Nr. 461/1990, etwa bereits das hg. Erkenntnis vom 24. Jänner 2001, Zl. 99/04/0220 mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2008040008.X01

Im RIS seit

04.07.2008

Zuletzt aktualisiert am

05.03.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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