RS Vwgh 2008/8/27 2008/15/0113

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Veröffentlicht am 27.08.2008
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Index

23/04 Exekutionsordnung
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

AbgEO §18 Z5;
EO §42 Abs1 Z8;
EO §68;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 91/15/0147 E 29. Juni 1992 RS 4 (hier nur erster Satz)

Stammrechtssatz

Gegen Vorgänge des Vollstreckungsvollzuges kennt auch die AbgEO - wie sich aus ihrem § 18 Z 5 (der dem § 42 Abs 1 Z 8 EO nachgebildet ist) eindeutig ergibt - das Institut der Vollzugsbeschwerde (entsprechend der Beschwerde gemäß § 68 EO). Damit steht aber betreffend Vorgänge des Exekutionsvollzuges dieses im Verwaltungsverfahrensrecht regelte Instrument zur Verfügung, mit welchem Abhilfe verlangt werden kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2008150113.X02

Im RIS seit

24.09.2008

Zuletzt aktualisiert am

02.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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