RS Vwgh 2008/9/10 2008/05/0009

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Veröffentlicht am 10.09.2008
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Index

14/01 Verwaltungsorganisation
40/01 Verwaltungsverfahren
83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

AVG §8;
UVPG 2000 §17 Abs2 Z2 litc;
UVPG 2000 §19 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Eine messtechnisch nicht erfassbare Zusatzbelastung verhindert aber eine nachvollziehbare Zurechenbarkeit der Immissionen zu den von der bewilligten Anlage ausgehenden Emissionen. Dies wäre jedoch Voraussetzung, um geeignete Auflagen zur Verhinderung des Überschreitens eines gemeinschaftsrechtlich festgelegten Immissionsgrenzwertes vorschreiben zu können (Hinweis auf das hg. Erkenntnis vom 27. März 2007, Zl. 2005/06/0255).

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete Diverses

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2008050009.X04

Im RIS seit

26.09.2008

Zuletzt aktualisiert am

08.01.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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