RS Vwgh 2008/9/25 2007/07/0047

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Veröffentlicht am 25.09.2008
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §14;
AVG §15;
AVG §44 Abs1;
AVG §45 Abs2;

Rechtssatz

Vermag die Niederschrift nicht richtig und verständlich den Verlauf und den Inhalt der Verhandlung wiederzugeben, bewirkt dies einen Mangel der Niederschrift iSd § 14 AVG . Eine solche Verhandlungsschrift ist daher nicht geeignet, vollen Beweis iSd § 15 AVG zu liefern.

Schlagworte

freie BeweiswürdigungBeweiswürdigung Wertung der Beweismittel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2007070047.X05

Im RIS seit

21.10.2008

Zuletzt aktualisiert am

08.01.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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