RS Vwgh 2008/10/28 2007/05/0001

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Veröffentlicht am 28.10.2008
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Index

60/03 Kollektives Arbeitsrecht

Norm

ArbVG §4 Abs2 Z2;

Rechtssatz

Der fachliche Wirkungsbereich einer Berufsvereinigung im Sinne des § 4 Abs. 2 Z. 2 ArbVG ist nach objektiven Kriterien zu prüfen. Entscheidend kommt es dabei auf die Unterschiede zu sonstigen Arbeitnehmern in jenen Bereichen der Arbeitsbeziehungen an, in denen sich die Weisungsgebundenheit und damit die persönliche und wirtschaftliche Abhängigkeit von Arbeitnehmern manifestiert (Hinweis auf die insoweit übereinstimmende st Rsp des OGH RS0021306; sowie die hg st Rsp u.a. das Erkenntnis eines verstärkten Senates vom 10. Dezember 1986, Slg. Nr. 12325/A und - aus jüngerer Zeit - das hg. Erkenntnis vom 25. April 2007, Zl. 2005/08/0137), also bei den Arbeitsbedingungen, denen die Arbeitnehmer in Bezug auf die Arbeitszeit, den Arbeitsort und das arbeitsbezogene Verhalten ausgesetzt sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2007050001.X03

Im RIS seit

04.12.2008

Zuletzt aktualisiert am

08.01.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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