Rechtssatznummer
7Entscheidungsdatum
21.12.2015Norm
DMSG §1 Abs2Rechtssatz
Rechtssatz 7
Wesentlich ist auch, ob ein Denkmal als Repräsentant einer bestimmten Epoche anzusehen ist (VwGH E vom 15.9.2004, 2001/09/0126) und ob ähnliche Denkmale regional häufig sind, von Anfang an selten waren oder wegen Zerstörung selten geworden sind (VwGH E vom 3.6.2004, 2002/09/0134). Die Erhaltung kann auch im öffentlichen Interesse liegen, wenn das Denkmal in einem Übergangsstil errichtet wurde (VwGH E vom 29.3.1982, 81/12/0194) oder verschiedene Stile miteinander verbindet (VwGH E vom 9.1.1980, 2369/79).
Schlagworte
Denkmaleigenschaft, Kriterien für Erhaltung, öffentliches InteresseEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:BVWG:2015:W170.2000809.1.07Zuletzt aktualisiert am
22.02.2016