RS Lvwg 2025/3/25 LVwG 61.37-1866/2024

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.03.2025
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

25.03.2025

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Rechtssatz

Unter der Behindertenfürsorge iSd § 8 Z 2 KommStG 1993 sind auch alle Maßnahmen zu verstehen, die der Eingliederung, Beschäftigungstherapie und persönlichen Hilfe von Behinderten dienen und umfasst die Behindertenfürsorge auch die Unterstützung von Personen, die aufgrund geistiger oder psychischer Defizite in einem lebenswichtigen sozialen Umfeld beeinträchtigt sind.Unter der Behindertenfürsorge iSd Paragraph 8, Ziffer 2, KommStG 1993 sind auch alle Maßnahmen zu verstehen, die der Eingliederung, Beschäftigungstherapie und persönlichen Hilfe von Behinderten dienen und umfasst die Behindertenfürsorge auch die Unterstützung von Personen, die aufgrund geistiger oder psychischer Defizite in einem lebenswichtigen sozialen Umfeld beeinträchtigt sind.

Schlagworte

Behindertenfürsorge, Eingliederung, Beschäftigungstherapie, persönliche Hilfe von Behinderten, Unterstüzung von Personen, geisige oder psychische Defizite, Kommunalsteuergesetz 1993

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGST:2025:LVwG.61.37.1866.2024

Zuletzt aktualisiert am

16.07.2026
Quelle: Landesverwaltungsgericht Steiermark LVwg Steiermark, http://www.lvwg-stmk.gv.at
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