RS Lvwg 2025/3/25 LVwG 61.37-1866/2024

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Veröffentlicht am 25.03.2025
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Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

25.03.2025

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Rechtssatz

Der Begriff der Behindertenfürsorge in § 8 Z 2 KommStG 1993 ist nicht auf begünstigte Behinderte iSd Behinderteneinstellungsgesetzes beschränkt, sondern ist weiter zu verstehen, andernfalls es der Aufnahme des Begriffes der Behindertenfürsorge in den Katalog des § 8 Z 2 KommStG 1993 nicht bedurft hätte.Der Begriff der Behindertenfürsorge in Paragraph 8, Ziffer 2, KommStG 1993 ist nicht auf begünstigte Behinderte iSd Behinderteneinstellungsgesetzes beschränkt, sondern ist weiter zu verstehen, andernfalls es der Aufnahme des Begriffes der Behindertenfürsorge in den Katalog des Paragraph 8, Ziffer 2, KommStG 1993 nicht bedurft hätte.

Schlagworte

Begriff der Behindertenfürsorge, begünstigte Behinderte, Behinderteneinstellungsgesetz, weitere Auslegung, Kommunalsteuergesetz 1993

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGST:2025:LVwG.61.37.1866.2024

Zuletzt aktualisiert am

16.07.2026
Quelle: Landesverwaltungsgericht Steiermark LVwg Steiermark, http://www.lvwg-stmk.gv.at
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