Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
06.07.2026Norm
BauO NÖ 2014 §6 Abs2 Z2Rechtssatz
Entscheidend für das Bestehen des Nachbarrechts nach § 6 Abs 2 Z 2 NÖ BO 2014 ist nicht die Frage, ob ein Außenkamin zu einer Heizungsanlage gehört (also unter das im Gesetz genannte Beispiel fällt), sondern ob er einer Wohnnutzung dient.Entscheidend für das Bestehen des Nachbarrechts nach Paragraph 6, Absatz 2, Ziffer 2, NÖ BO 2014 ist nicht die Frage, ob ein Außenkamin zu einer Heizungsanlage gehört (also unter das im Gesetz genannte Beispiel fällt), sondern ob er einer Wohnnutzung dient.
Schlagworte
Bau- und Raumordnungsrecht; Baubewilligung; Nachbarrechte; subjektiv-öffentliches Recht; Emissionen; Belichtung;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2026:LVwG.AV.1395.001.2025Zuletzt aktualisiert am
22.07.2026