Index
43/01 Wehrrecht allgemeinNorm
B-VG Art144 Abs1 / AnlassfallLeitsatz
Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses im AnlassfallSpruch
Das Erkenntnis wird insoweit aufgehoben.
Begründung
Entscheidungsgründe
Schlagworte
VfGH / Anlassfall, Wehrrecht, Dienstrecht, Erlass, Privat- und Familienleben, VerordnungsbegriffEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2026:E2467.2024Zuletzt aktualisiert am
13.05.2026