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41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, AsylrechtNorm
EMRK Art8Leitsatz
Verletzung im Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens betreffend das Verfahren auf Erteilung von Einreisetiteln an Familienangehörige einer zum internationalen Schutz berechtigten Bezugsperson syrischer Staatsangehörigkeit mangels eigenständiger Beurteilung der Wahrscheinlichkeit der Gewährung eines SchutzstatusRechtssatz
Das BVwG ging im Beschwerdefall davon aus, dass allein die Anhängigkeit eines Aberkennungsverfahrens betreffend die Bezugsperson nach §7 AsylG 2005 einen zwingenden Abweisungsgrund nach §35 Abs4 Z1 AsylG 2005 darstellt. Das BVwG hat damit keine eigenständige Beurteilung der vom VfGH im E v 16.12.2025, E1209/2025 ua, dargelegten Kriterien vorgenommen.
Indem das BVwG diese eigenständige Beurteilung unterlassen hat, hat es dem Gesetz einen Art8 EMRK widersprechenden Inhalt unterstellt und somit seine Entscheidung mit einem in die Verfassungssphäre reichenden Fehler belastet.
(siehe auch E jeweils v 18.03.2026, E3942/2025 ua; E3952/2025 ua; E4030/2025 ua; E4035/2025 ua; E4078/2025 ua; E4082/2025 ua; E25/2026 ua; E130/2026 ua; E223/2026 ua; E270/2026 ua; E318/2026 ua)
Entscheidungstexte
Schlagworte
Asylrecht, Privat- und Familienleben, Entscheidungsbegründung, Aufenthaltsrecht, EU-Recht, Kinder, RechtsstaatsprinzipEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2026:E3899.2025Zuletzt aktualisiert am
23.06.2026