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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
B-VG Art144Leitsatz
Ablehnung der Behandlung der Beschwerde im AnlassfallRechtssatz
Die Beschwerde behauptet die Verletzung in Rechten wegen der Anwendung näher bezeichneter verfassungswidriger Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes 1988. Vor dem Hintergrund des E v 17.06.2026, G205/2025, lässt ihr Vorbringen die behaupteten Rechtsverletzungen, aber auch die Verletzung in einem sonstigen Recht wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes als so wenig wahrscheinlich erkennen, dass sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Anlassfall, EinkommensteuerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2026:E3972.2024Zuletzt aktualisiert am
16.07.2026