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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §89a Abs2Rechtssatz
Für die Annahme einer Verkehrsbeeinträchtigung iSd § 89a Abs. 2 StVO genügt bereits die begründete Besorgnis einer Hinderung des Verkehrs. Es ist somit nicht erforderlich, dass eine Verkehrsbehinderung konkret eintrat (VwGH 21.11.2003, 2003/02/0240; VwGH 11.9.2013, 2009/02/0305).Für die Annahme einer Verkehrsbeeinträchtigung iSd Paragraph 89 a, Absatz 2, StVO genügt bereits die begründete Besorgnis einer Hinderung des Verkehrs. Es ist somit nicht erforderlich, dass eine Verkehrsbehinderung konkret eintrat (VwGH 21.11.2003, 2003/02/0240; VwGH 11.9.2013, 2009/02/0305).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2026020034.L01Im RIS seit
21.04.2026Zuletzt aktualisiert am
11.05.2026