Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ZustG §7Beachte
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2023/02/0107 B 17. Dezember 2025 RS 2Stammrechtssatz
Auch in Fällen amtssignierter Bescheide erfolgt nach § 7 ZustG keine Heilung fehlerhafter Zustellungen, wenn nicht festgestellt wurde, dass dem Bescheidadressaten das Dokument selbst im Original - sei es die für ihn bestimmte Ausfertigung in Papierform oder das elektronische Dokument - tatsächlich zugekommen ist (VwGH 9.10.2025, Ra 2024/18/0543).Auch in Fällen amtssignierter Bescheide erfolgt nach Paragraph 7, ZustG keine Heilung fehlerhafter Zustellungen, wenn nicht festgestellt wurde, dass dem Bescheidadressaten das Dokument selbst im Original - sei es die für ihn bestimmte Ausfertigung in Papierform oder das elektronische Dokument - tatsächlich zugekommen ist (VwGH 9.10.2025, Ra 2024/18/0543).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2024020125.L01Im RIS seit
19.05.2026Zuletzt aktualisiert am
28.05.2026