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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
KommStG 1993 §8 Z2Rechtssatz
Ärztlich diagnostizierte, nicht nur vorübergehende geistige oder psychische Funktionsbeeinträchtigungen, die geeignet sind, die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu erschweren, zählen zu den Behinderungen, auf die § 8 Z 2 KommStG 1993 Anwendung findet.Ärztlich diagnostizierte, nicht nur vorübergehende geistige oder psychische Funktionsbeeinträchtigungen, die geeignet sind, die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu erschweren, zählen zu den Behinderungen, auf die Paragraph 8, Ziffer 2, KommStG 1993 Anwendung findet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RO2025150023.J01Im RIS seit
23.06.2026Zuletzt aktualisiert am
23.06.2026