RS Vwgh 2026/5/28 Ro 2025/15/0023

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Veröffentlicht am 28.05.2026
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32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Rechtssatz

Ärztlich diagnostizierte, nicht nur vorübergehende geistige oder psychische Funktionsbeeinträchtigungen, die geeignet sind, die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu erschweren, zählen zu den Behinderungen, auf die § 8 Z 2 KommStG 1993 Anwendung findet.Ärztlich diagnostizierte, nicht nur vorübergehende geistige oder psychische Funktionsbeeinträchtigungen, die geeignet sind, die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu erschweren, zählen zu den Behinderungen, auf die Paragraph 8, Ziffer 2, KommStG 1993 Anwendung findet.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2026:RO2025150023.J01

Im RIS seit

23.06.2026

Zuletzt aktualisiert am

23.06.2026
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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