Norm
ABGB §781Rechtssatz
Eine Hinzurechnung des einem Dritten vom Erblasser eingeräumten Nutzungsrechts an einer hinzuzurechnenden (oder ohnehin in der Verlassenschaft verbliebenen) Liegenschaft findet im Hinblick auf den der Lebenszeit des Erblassers entsprechenden Zeitraum nicht statt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2026:RS0143694Im RIS seit
05.05.2026Zuletzt aktualisiert am
05.05.2026