Rechtssatz
Der Beklagte kann Sicherheit für Prozesskosten aller Instanzen begehren, wobei ohne nähere Anhaltspunkte nur ein durchschnittlicher Verfahrensverlauf zu veranschlagen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2026:RS0143696Im RIS seit
05.05.2026Zuletzt aktualisiert am
05.05.2026