Norm
AEUV Lissabon Art267Rechtssatz
Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird gemäß Art 267 AEUV folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird gemäß Artikel 267, AEUV folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:
Stehen Art 5 lit b VO 883/2004 und Art 7 VO 883/2004 der Anwendung einer nationalen Rechtsvorschrift wie § 21h BPGG entgegen, die den Anspruch einer in Österreich unselbständig erwerbstätigen Person, die mit dem pflegebedürftigen Kind und dem in Deutschland erwerbstätigen Vater des Kindes in Deutschland wohnt, auf eine für die Pflege des pflegebedürftigen Kindes gebührende Geldleistung davon abhängig macht, dass die pflegebedürftige Person Anspruch auf Pflegegeld nach österreichischem Recht hat, der wiederum voraussetzt, dass die pflegebedürftige Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat?Stehen Artikel 5, Litera b, VO 883 aus 2004, und Artikel 7, VO 883 aus 2004, der Anwendung einer nationalen Rechtsvorschrift wie Paragraph 21 h, BPGG entgegen, die den Anspruch einer in Österreich unselbständig erwerbstätigen Person, die mit dem pflegebedürftigen Kind und dem in Deutschland erwerbstätigen Vater des Kindes in Deutschland wohnt, auf eine für die Pflege des pflegebedürftigen Kindes gebührende Geldleistung davon abhängig macht, dass die pflegebedürftige Person Anspruch auf Pflegegeld nach österreichischem Recht hat, der wiederum voraussetzt, dass die pflegebedürftige Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat?
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2026:RS0143682Im RIS seit
30.04.2026Zuletzt aktualisiert am
07.05.2026