RS OGH 2026/3/26 4Ob76/25t

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Veröffentlicht am 26.03.2026
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Norm

UWG §18
  1. UWG § 18 heute
  2. UWG § 18 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022
  3. UWG § 18 gültig von 12.01.2013 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 13/2013
  4. UWG § 18 gültig von 12.12.2007 bis 11.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 79/2007
  5. UWG § 18 gültig von 01.04.1992 bis 11.12.2007 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 147/1992
  6. UWG § 18 gültig von 23.11.1984 bis 31.03.1992

Rechtssatz

„Inhaber des Unternehmens“ iSd § 18 UWG ist die natürliche oder juristische Person, die das Unternehmen kraft eigenen Rechts und im eigenen Namen betreibt.„Inhaber des Unternehmens“ iSd Paragraph 18, UWG ist die natürliche oder juristische Person, die das Unternehmen kraft eigenen Rechts und im eigenen Namen betreibt.

Entscheidungstexte

  • RS0143752">4 Ob 76/25t
    Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 26.03.2026 4 Ob 76/25t
    Das ist derjenige, in dessen Namen und Verantwortung das Unternehmen geführt wird, also der Unternehmensträger nach zivilrechtlichen Gesichtspunkten. (T1)
    Der Verstoß muss weiters „im Betrieb des Unternehmens“ begangen werden, dh der Täter muss als Glied der Organisation des Unternehmens gehandelt haben. (T2)
    Dies entspricht dem Grundgedanken der fortgesetzten Haftung – trotz oder wegen – einer Auslagerung eigenen geschäftlichen Handelns auf Dritte. (T3)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2026:RS0143752

Im RIS seit

30.07.2026

Zuletzt aktualisiert am

30.07.2026
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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