Norm
ZPO §611 Abs2 Z5Rechtssatz
Im Aufhebungsverfahren ist nicht zu prüfen, ob das Schiedsverfahren dem vereinbarten Regulativ einer Schiedsinstitution oder einer diesbezüglichen Vereinbarung zwischen den Parteien entsprochen hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2026:RS0143691Im RIS seit
04.05.2026Zuletzt aktualisiert am
04.05.2026