Norm
ORF-G §13 Abs3Leitsatz
zu § 13 Abs.3 ORF-G Trennungsgebot;zu Paragraph 13, Absatz 3, ORF-G Trennungsgebot;
zu §14 Abs.2 ORF-G Schleichwerbung;zu §14 Absatz 2, ORF-G Schleichwerbung;
Art der Gestaltung der Sendung "ZIB-Wetter" und dabei insbesondere die Überleitung der Moderation auf das "Ski-Wetter" erweckt beim Zuseher den Eindruck, dass das "Ski-Wetter" ein spezieller Teil der Sendung "ZIB-Wetter" ist und er davon ausgehen konnte, dass das redaktionelle Informations-Programm über das Wetter fortgesetzt wird. Abfolge der Sendung (unmittelbar nach dem "Allgemeinen" Wetter) und die Art der Sendungsgestaltung waren geeignet, die Allgemeinheit hinsichtlich des eigentlichen Zweckes dieser Erwähnung oder Darstellung der Dienstleistung in die Irre zu führen, da nicht mit dem Beginn einer Werbesendung sondern mit der Fortsetzung der Sendung "ZIB-Wetter" und damit ausschließlich mit einem Informations-Programm gerechnet werden konnte und die werbliche Botschaft auf diese Art und Weise "getarnt" wurde.
Dokumentnummer
BKSR_20050906_611009_0031_BKS_2005_01