Norm
ORF-G §13 Abs3Leitsatz
Keine ausreichende Trennung iSd § 13 Abs 3 ORF-G durch Einblendung des Inserts "ORF-Werbung";Keine ausreichende Trennung iSd Paragraph 13, Absatz 3, ORF-G durch Einblendung des Inserts "ORF-Werbung";
"Eigenständige Teile" einer Sendung iSd § 14 Abs 8 ORF-G liegen dann vor, wenn diese einen selbständigen Unterhaltungs- oder Informationswert aufweisen;"Eigenständige Teile" einer Sendung iSd Paragraph 14, Absatz 8, ORF-G liegen dann vor, wenn diese einen selbständigen Unterhaltungs- oder Informationswert aufweisen;
Zulässige Unterbrecherwerbung iSd § 14 Abs. 8 ORF-G, wenn der ORF keinen Einfluss auf Pausen hat.Zulässige Unterbrecherwerbung iSd Paragraph 14, Absatz 8, ORF-G, wenn der ORF keinen Einfluss auf Pausen hat.
Dokumentnummer
BKSR_20051125_611009_0041_BKS_2005_01