Norm
ORF-G §4Leitsatz
Bei der Beurteilung der Objektivität einer Sendung ist der Eindruck des Durchschnittskonsumenten im Gesamtkontext des Gebotenen maßgebend (…);
Der BKS kann nicht erkennen, dass bei Fragen an die Bevölkerung prinzipiell immer alle vertretenen Meinungen in Gestalt eines interviewten Durchschnittsbürgers wiedergegeben werden müssen;
Es muss einer Moderatorin möglich sein– abgestimmt auf den jeweiligen Interviewpartner - pointiert zu fragen und zu formulieren. Dies gilt umso mehr, wenn es sich beim Interviewpartner um eine auch sonst redegewandte Person des öffentlichen Lebens handelt;
Das Objektivitätsgebot verlangt jedenfalls nicht, dass eine Moderatorin Fragen an den Interviewten im sachlich-nüchternen Ton und getragenen Stil eines Nachrichtensprechers vorträgt.
Dokumentnummer
BKSR_20070426_611907_0006_BKS_2007_01