Norm
ORF-G §13 Abs2Leitsatz
Verletzung des Teleshopping-Verbots gemäß § 13 Abs. 2 ORF-G durch die Ausstrahlung eines Spots, in dem der Kauf von Karten für die Teilnahme an der Sendungsaufzeichnung "Starnacht in Montafon" unter Angabe einer Telefonnummer als direkte Bezugsquelle angeboten wird.Verletzung des Teleshopping-Verbots gemäß Paragraph 13, Absatz 2, ORF-G durch die Ausstrahlung eines Spots, in dem der Kauf von Karten für die Teilnahme an der Sendungsaufzeichnung "Starnacht in Montafon" unter Angabe einer Telefonnummer als direkte Bezugsquelle angeboten wird.
Verletzung des § 13 Abs. 7 erster Satz ORF-G durch die regionalisierte Ausstrahlung eines Spots über Veranstaltungen im Radiokulturhaus im Programm ORF 2 (Wien). Für die Auslegung des Begriffs "Werbesendung" in § 13 Abs. 7 ORF-G ist die Definition des Begriffs "Werbung" in § 13 Abs. 1 ORF-G maßgeblich.Verletzung des Paragraph 13, Absatz 7, erster Satz ORF-G durch die regionalisierte Ausstrahlung eines Spots über Veranstaltungen im Radiokulturhaus im Programm ORF 2 (Wien). Für die Auslegung des Begriffs "Werbesendung" in Paragraph 13, Absatz 7, ORF-G ist die Definition des Begriffs "Werbung" in Paragraph 13, Absatz eins, ORF-G maßgeblich.
Dokumentnummer
BKSR_20070426_611009_0012_BKS_2007_01