Norm
PrR-G §19 Abs3Leitsatz
Zur Schleichwerbung
Die Gestaltung des dramaturgischen Handlungsstrangs des Sendungsteils lässt kaum eine Unterscheidung der werblichen Botschaften vom sonstigen redaktionellen Teil zu.
Der Gesamteindruck des Sendungsteils „Sicher durch den Winter“ ist geeignet, bis dahin noch uninformierte oder unentschlossene Hörer dazu zu bewegen, die Leistungen des Betreibers der Freeride-Safety-Camps in Anspruch zu nehmen. Die Form der Darstellung ist dabei derart ausgestaltet, dass es dem Durchschnittshörer mangels Kennzeichnung nicht oder nur sehr schwer möglich ist, sie von einem rein redaktionellen Beitrag zu unterscheiden. Der Beitrag ist daher geeignet, die Zuseher hinsichtlich seines eigentlichen (werblichen) Zwecks irrezuführen.
Zuletzt aktualisiert am
26.11.2009