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83/01Norm
UVP-G 2000 §3 Abs2Rechtssatz
1. Wird ein Intensivtierhaltungsbetrieb mit Rinderhaltung (56 Großrinder, 8 Jungrinder und 22 Kälber) so „umgebaut“, dass nunmehr die Haltung von 740 Mastschweinen geplant ist, so ist sowohl angesichts der damit verbundenen baulichen/anlagentechnischen Neugestaltungen als auch aufgrund der signifikanten Änderung der durch die Schweinehaltung bedingten Geruchsemissionen von der gänzlichen (Neu-)Errichtung einer Anlage für die Haltung von Mastschweinen auszugehen.
2. Voraussetzung für die Kumulierung ist jedenfalls eine Gleichartigkeit der Vorhaben. Für eine Kumulierung von Vorhaben, die in ganz unterschiedlichen Tatbeständen des Anhanges 1 geregelt sind, bietet § 3 Abs. 2 UVP-G 2000 keinen Raum, weil zusammenrechenbare Schwellenwerte oder Kriterien nicht gegeben sind (VwGH 2005/05/0281).2. Voraussetzung für die Kumulierung ist jedenfalls eine Gleichartigkeit der Vorhaben. Für eine Kumulierung von Vorhaben, die in ganz unterschiedlichen Tatbeständen des Anhanges 1 geregelt sind, bietet Paragraph 3, Absatz 2, UVP-G 2000 keinen Raum, weil zusammenrechenbare Schwellenwerte oder Kriterien nicht gegeben sind (VwGH 2005/05/0281).
3. Dorfgebiete gem. Stmk ROG 2010 stellen Mischgebiete dar und erfüllen somit die Voraussetzungen eines Siedlungsgebiets gemäß der in Z 1 des Anhangs 2 zum UVP-G 2000 festgelegten Kategorie E.3. Dorfgebiete gem. Stmk ROG 2010 stellen Mischgebiete dar und erfüllen somit die Voraussetzungen eines Siedlungsgebiets gemäß der in Ziffer eins, des Anhangs 2 zum UVP-G 2000 festgelegten Kategorie E.
4. Schutzwürdige Gebiete der Kategorie E des Anhangs 2 UVP-G 2000 sind „Siedlungsgebiete oder nahe Siedlungsgebiete“. Als Nahebereich eines Siedlungsgebietes gilt, wenn im Umkreis von 300 m um das Vorhaben Bauland ausgewiesen ist. Auf eine bereits erfolgte Bebauung kommt es dabei nicht an. Die Behörde hat in der Einzelfallprüfung daher Sachverständige um eine Beurteilung der Auswirkungen eines Vorhabens zu ersuchen, bezogen auf jene gegebenenfalls auch noch unbebauten, jedoch als Dorfgebiet ausgewiesenen Parzellen, für die die größte Beeinträchtigung zu erwarten ist.
Schlagworte
Änderung, Vorhaben, bestehendes; Einzelfallprüfung, erhebliche Umweltauswirkungen, Kumulierung; Einzelfallprüfung, erhebliche Umweltauswirkungen, Prognose; Kumulationsbestimmung, kumulierbare Vorhabenstypen; Schutzwürdiges Gebiet, SiedlungsgebietZuletzt aktualisiert am
18.06.2013