RS Verg 2001/12/7 F-21/01-6

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.12.2001
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Norm

BVergG 1997 §113 Abs3
AVG §56

Rechtssatz

Die von der Antragstellerin gestellten Anträge auf Feststellung, dass der Auftraggeber eine bestimmte Vergabe im Rahmen eines Verfahrens gemäß den Bestimmungen des BVergG durchzuführen und insb die Vorschriften eines offenen Verfahrens zu beachten hätte, sowie auf Feststellung, dass durch das rechtswidrige Vorgehen des Auftraggebers ein Schaden, nämlich die Kosten der Anbotsstellung/Erfüllungsinteresse entstanden ist, der bei der Einhaltung des BVergG nicht entstanden wäre, sind keine Begehren auf Feststellung gemäß § 113 Abs 3 BVergG sondern "selbständige" Feststellungsanträge, für die keine ausdrückliche gesetzliche Grundlage vorhanden ist.Die von der Antragstellerin gestellten Anträge auf Feststellung, dass der Auftraggeber eine bestimmte Vergabe im Rahmen eines Verfahrens gemäß den Bestimmungen des BVergG durchzuführen und insb die Vorschriften eines offenen Verfahrens zu beachten hätte, sowie auf Feststellung, dass durch das rechtswidrige Vorgehen des Auftraggebers ein Schaden, nämlich die Kosten der Anbotsstellung/Erfüllungsinteresse entstanden ist, der bei der Einhaltung des BVergG nicht entstanden wäre, sind keine Begehren auf Feststellung gemäß Paragraph 113, Absatz 3, BVergG sondern "selbständige" Feststellungsanträge, für die keine ausdrückliche gesetzliche Grundlage vorhanden ist.

Entscheidungstexte

  • F-5/95-3
    Entscheidungstext Bundesvergabeamt Bescheid 27.03.1995 F-5/95-3
    Ähnlich
  • F-23/96-12
    Entscheidungstext Bundesvergabeamt Bescheid 06.02.1997 F-23/96-12
    Ähnlich
  • F-7/99-6
    Entscheidungstext Bundesvergabeamt Bescheid 10.05.1999 F-7/99-6
    Ähnlich
  • F-12/99-10
    Entscheidungstext Bundesvergabeamt Bescheid 26.08.1999 F-12/99-10
    Ähnlich
  • F-21/01-6
    Entscheidungstext Bundesvergabeamt Bescheid 07.12.2001 F-21/01-6

Veröffentlichungen

RPA 2002, 35 (Etlinger)

Schlagworte

Nachprüfungsverfahren, Feststellungsbescheid, Unzulässigkeit;

Dokumentnummer

VERGR_20011207_F_21_01_6_01
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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