Norm
BVergG 2006 §19 Abs1Rechtssatz
Bei einer fehlenden Nennung eines Subunternehmers handelt es sich um keinen behebbaren Mangel. Das "Nachschieben" eines Subunternehmers nach dem Zeitpunkt, zu dem die Eignung nachgewiesen werden muss, ist als unzulässig zu beurteilen (vgl VwGH 29.5.2002, 2002/04/0023).Bei einer fehlenden Nennung eines Subunternehmers handelt es sich um keinen behebbaren Mangel. Das "Nachschieben" eines Subunternehmers nach dem Zeitpunkt, zu dem die Eignung nachgewiesen werden muss, ist als unzulässig zu beurteilen vergleiche VwGH 29.5.2002, 2002/04/0023).
Entscheidungstexte
Zuletzt aktualisiert am
16.09.2009