RS Verg 2011/10/20 N/0072-BVA/14/2011-40

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.10.2011
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Norm

BVergG 2006 §129 Abs1 Z2
BVergG 2006 §269 Abs1 Z2
BVergG 2006 §320 Abs1

Rechtssatz

Zieht die Vergabekontrollbehörde zur Begründung der Rechtmäßigkeit des vom Auftraggeber vorgenommenen Ausscheidens des Angebotes des Antragstellers einen anderen Ausscheidensgrund als der Auftraggeber heran, hat sie dem Antragsteller im Nachprüfungsverfahren Gelegenheit zu geben, die Stichhaltigkeit des Ausscheidensgrundes anzuzweifeln.

Entscheidungstexte

Zuletzt aktualisiert am

09.01.2012
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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