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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;Rechtssatz
Den Erfordernissen des § 44a Z. 1 VStG wird der angefochtene Bescheid in Ansehung der Bezeichnung des Beginns der Tatzeit mit den Worten "etwa vom 24. Mai 2000 bis ..." nicht gerecht. Unbedenklich ist die Umschreibung des Tatzeitraumes zwar hinsichtlich des Endes der Tatzeit, deren Beginn ist jedoch mit dem Wort "etwa" entgegen § 44a Z. 1 VStG zu ungenau umschrieben (Hinweis E vom 29. Mai 2006, Zl. 2003/09/0064, in welchem die Umschreibung eines Tatzeitraumes mit den Worten "ca. einen Monat lang bis 29. 8. 2002" ebenfalls als zu ungenau erachtet worden ist.) Es wäre Aufgabe der Behörde gewesen, anhand der Beweisergebnisse den sich daraus (im Zweifel zu Gunsten des Beschuldigten spätmöglichst) ergebenden Beginn des Tatzeitraumes festzustellen und dieser Feststellung entsprechend den Tatzeitraum auf ausreichend präzise Weise im Spruch auszudrücken.Den Erfordernissen des Paragraph 44 a, Ziffer eins, VStG wird der angefochtene Bescheid in Ansehung der Bezeichnung des Beginns der Tatzeit mit den Worten "etwa vom 24. Mai 2000 bis ..." nicht gerecht. Unbedenklich ist die Umschreibung des Tatzeitraumes zwar hinsichtlich des Endes der Tatzeit, deren Beginn ist jedoch mit dem Wort "etwa" entgegen Paragraph 44 a, Ziffer eins, VStG zu ungenau umschrieben (Hinweis E vom 29. Mai 2006, Zl. 2003/09/0064, in welchem die Umschreibung eines Tatzeitraumes mit den Worten "ca. einen Monat lang bis 29. 8. 2002" ebenfalls als zu ungenau erachtet worden ist.) Es wäre Aufgabe der Behörde gewesen, anhand der Beweisergebnisse den sich daraus (im Zweifel zu Gunsten des Beschuldigten spätmöglichst) ergebenden Beginn des Tatzeitraumes festzustellen und dieser Feststellung entsprechend den Tatzeitraum auf ausreichend präzise Weise im Spruch auszudrücken.
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit Mängel bei Beschreibung ungenaue AngabeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2004090192.X01Im RIS seit
17.11.2008Zuletzt aktualisiert am
27.02.2009