RS Vwgh 2008/11/24 2007/05/0238

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.11.2008
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Index

L66502 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Kärnten
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §10 Abs2;
AVG §9;
FlVfLG Krnt 1979 §51 Abs2;
FlVfLG Krnt 1979 §93;
  1. AVG § 10 heute
  2. AVG § 10 gültig ab 01.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2018
  3. AVG § 10 gültig von 01.01.2012 bis 31.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2011
  4. AVG § 10 gültig von 01.01.2010 bis 31.12.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2009
  5. AVG § 10 gültig von 01.01.2008 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 5/2008
  6. AVG § 10 gültig von 01.01.1999 bis 31.12.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 158/1998
  7. AVG § 10 gültig von 01.02.1991 bis 31.12.1998

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2007/05/0237 2007/05/0240 2007/05/0239

Rechtssatz

Eine Beschlussfassung zur Erhebung eines Rechtsmittels setzt die Kenntnis des Bescheidinhaltes, gegen den Beschwerde erhoben werden soll, voraus. Weiters muss dem Beschluss klar zu entnehmen sein, dass und welches Rechtsmittel gegen einen Bescheid erhoben werden soll. Dies auch deshalb, weil es einem überstimmten Mitglied möglich sein muss, gegen einen solchen Beschluss Minderheitenbeschwerde an die Agrarbehörde zu erheben (vgl. § 8 der Satzung der beschwerdeführenden Agragemeinschaft und § 51 Abs. 2 Krnt FlVfLG 1979).Eine Beschlussfassung zur Erhebung eines Rechtsmittels setzt die Kenntnis des Bescheidinhaltes, gegen den Beschwerde erhoben werden soll, voraus. Weiters muss dem Beschluss klar zu entnehmen sein, dass und welches Rechtsmittel gegen einen Bescheid erhoben werden soll. Dies auch deshalb, weil es einem überstimmten Mitglied möglich sein muss, gegen einen solchen Beschluss Minderheitenbeschwerde an die Agrarbehörde zu erheben vergleiche Paragraph 8, der Satzung der beschwerdeführenden Agragemeinschaft und Paragraph 51, Absatz 2, Krnt FlVfLG 1979).

Schlagworte

Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Rechtsmittel Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Vertretungsbefugter Zurechnung Handlungsfähigkeit Prozeßfähigkeit juristische Person Personengesellschaft des Handelsrechts Öffentliches Recht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2007050238.X01

Im RIS seit

24.02.2009

Zuletzt aktualisiert am

28.03.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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