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L66502 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
AVG §10 Abs2;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2007/05/0237 2007/05/0240 2007/05/0239Rechtssatz
Eine Beschlussfassung zur Erhebung eines Rechtsmittels setzt die Kenntnis des Bescheidinhaltes, gegen den Beschwerde erhoben werden soll, voraus. Weiters muss dem Beschluss klar zu entnehmen sein, dass und welches Rechtsmittel gegen einen Bescheid erhoben werden soll. Dies auch deshalb, weil es einem überstimmten Mitglied möglich sein muss, gegen einen solchen Beschluss Minderheitenbeschwerde an die Agrarbehörde zu erheben (vgl. § 8 der Satzung der beschwerdeführenden Agragemeinschaft und § 51 Abs. 2 Krnt FlVfLG 1979).Eine Beschlussfassung zur Erhebung eines Rechtsmittels setzt die Kenntnis des Bescheidinhaltes, gegen den Beschwerde erhoben werden soll, voraus. Weiters muss dem Beschluss klar zu entnehmen sein, dass und welches Rechtsmittel gegen einen Bescheid erhoben werden soll. Dies auch deshalb, weil es einem überstimmten Mitglied möglich sein muss, gegen einen solchen Beschluss Minderheitenbeschwerde an die Agrarbehörde zu erheben vergleiche Paragraph 8, der Satzung der beschwerdeführenden Agragemeinschaft und Paragraph 51, Absatz 2, Krnt FlVfLG 1979).
Schlagworte
Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Rechtsmittel Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Vertretungsbefugter Zurechnung Handlungsfähigkeit Prozeßfähigkeit juristische Person Personengesellschaft des Handelsrechts Öffentliches RechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2007050238.X01Im RIS seit
24.02.2009Zuletzt aktualisiert am
28.03.2017