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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §4 Abs1 Z1;Rechtssatz
Die Verpflichtung zur Wahrung von Geschäftsgeheimnissen und eine Konkurrenzklausel sprechen gegen eine umfassende Vertretungsbefugnis (vgl. das hg. Erkenntnis vom 20. Dezember 2006, Zl. 2004/08/0221).Die Verpflichtung zur Wahrung von Geschäftsgeheimnissen und eine Konkurrenzklausel sprechen gegen eine umfassende Vertretungsbefugnis vergleiche das hg. Erkenntnis vom 20. Dezember 2006, Zl. 2004/08/0221).
Schlagworte
Dienstnehmer Begriff Persönliche AbhängigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2007080041.X05Im RIS seit
08.04.2009Zuletzt aktualisiert am
02.12.2013