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L82306 Abwasser Kanalisation SteiermarkNorm
KanalG Stmk 1988 §4 Abs1;Rechtssatz
Der Umstand, dass eine zu entsorgende Liegenschaft im Kanalisationsbereich einer Gemeindekanalisationsanlage liegt, kann ein Grund für die Versagung der wasserrechtlichen Bewilligung für eine Einzelabwasserbeseitigungsanlage sein; dies (unter anderem) dann, wenn eine Ausnahme von der Anschlusspflicht nicht in Betracht kommt (Hinweis E 21. Februar 2008, 2005/07/0124).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2006070017.X04Im RIS seit
08.04.2009Zuletzt aktualisiert am
09.02.2012