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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §108e;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2003/14/0107 E 25. Jänner 2006 RS 1Stammrechtssatz
Herstellungskosten sind Aufwendungen, die getätigt werden, um ein Wirtschaftsgut neuer Art hervorzubringen. Die Aktivierung der Herstellungskosten hält den Herstellungsvorgang gewinnneutral (vgl. E 26. Juli 2005, 2002/14/0039, sowie Mayr, Gewinnrealisierung, Manz Verlag, Wien 2001, 142, sowie Zorn, Gewinnrealisierung im Steuerrecht, RdW 2001, 580).Herstellungskosten sind Aufwendungen, die getätigt werden, um ein Wirtschaftsgut neuer Art hervorzubringen. Die Aktivierung der Herstellungskosten hält den Herstellungsvorgang gewinnneutral vergleiche E 26. Juli 2005, 2002/14/0039, sowie Mayr, Gewinnrealisierung, Manz Verlag, Wien 2001, 142, sowie Zorn, Gewinnrealisierung im Steuerrecht, RdW 2001, 580).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2007150303.X01Im RIS seit
08.04.2009Zuletzt aktualisiert am
21.05.2013