Index
10/07 VerfassungsgerichtshofNorm
BDG 1979 §207f;Rechtssatz
In Fällen, in denen ein Ernennungsbescheid vom Verfassungsgerichtshof wegen unzureichender Begründung aufgehoben wurde, ist die Behörde bei Erlassung des Ersatzbescheides an die Rechtsauffassung des Verfassungsgerichtshofes gebunden und hat eine der Auffassung des Verfassungsgerichtshofes entsprechende Begründung ihrer Auswahlentscheidung zu geben (vgl. etwa das hg. Erkenntnis vom 29. Februar 2008, Zl. 2005/12/0008, mwN).In Fällen, in denen ein Ernennungsbescheid vom Verfassungsgerichtshof wegen unzureichender Begründung aufgehoben wurde, ist die Behörde bei Erlassung des Ersatzbescheides an die Rechtsauffassung des Verfassungsgerichtshofes gebunden und hat eine der Auffassung des Verfassungsgerichtshofes entsprechende Begründung ihrer Auswahlentscheidung zu geben vergleiche etwa das hg. Erkenntnis vom 29. Februar 2008, Zl. 2005/12/0008, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2007120164.X03Im RIS seit
08.04.2009Zuletzt aktualisiert am
04.05.2015