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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §50a Abs1 idF 1997/I/061;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2007/12/0093 E 13. März 2009Rechtssatz
Neben den gesetzlichen Vorgaben sind bei Prüfung des Vorliegens wichtiger dienstlicher Interessen gemäß § 50a Abs 1 BDG 1979 nicht zuletzt auch die durch Maßnahmen der inneren Organisation und der Personalverwaltung geschaffene Aufbau- und Ablauforganisation zu berücksichtigen. Insbesondere im Zusammenhang mit Versetzungen hat der Verwaltungsgerichtshof wiederholt ausgesprochen, dass Organisationsmaßnahmen ein wichtiges dienstliches Interesse begründen und damit Anlass für Personalmaßnahmen sein können (vgl. etwa das hg. Erkenntnis vom 17. Oktober 2008, Zl. 2005/12/0092, mwN).Neben den gesetzlichen Vorgaben sind bei Prüfung des Vorliegens wichtiger dienstlicher Interessen gemäß Paragraph 50 a, Absatz eins, BDG 1979 nicht zuletzt auch die durch Maßnahmen der inneren Organisation und der Personalverwaltung geschaffene Aufbau- und Ablauforganisation zu berücksichtigen. Insbesondere im Zusammenhang mit Versetzungen hat der Verwaltungsgerichtshof wiederholt ausgesprochen, dass Organisationsmaßnahmen ein wichtiges dienstliches Interesse begründen und damit Anlass für Personalmaßnahmen sein können vergleiche etwa das hg. Erkenntnis vom 17. Oktober 2008, Zl. 2005/12/0092, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2007120092.X15Im RIS seit
06.04.2009Zuletzt aktualisiert am
10.05.2013