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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §75;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2007/12/0093 E 13. März 2009Rechtssatz
Personalknappheit kann als zwingendes dienstliches Interesse angesehen werden, das die Gewährung eines Karenzurlaubes ausschließt bzw. im Rahmen der Ermessensübung gegen dessen Bewilligung ins Treffen geführt werden kann (vgl. zu § 75 RDG das hg. Erkenntnis vom 16. Juni 1986, Zl. 85/12/0116, und zu § 75 BDG 1979 die hg. Erkenntnisse vom 26. Mai 1999, Zl. 99/12/0107, sowie vom 28. April 2008, Zl. 2005/12/0059).Personalknappheit kann als zwingendes dienstliches Interesse angesehen werden, das die Gewährung eines Karenzurlaubes ausschließt bzw. im Rahmen der Ermessensübung gegen dessen Bewilligung ins Treffen geführt werden kann vergleiche zu Paragraph 75, RDG das hg. Erkenntnis vom 16. Juni 1986, Zl. 85/12/0116, und zu Paragraph 75, BDG 1979 die hg. Erkenntnisse vom 26. Mai 1999, Zl. 99/12/0107, sowie vom 28. April 2008, Zl. 2005/12/0059).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2007120092.X10Im RIS seit
06.04.2009Zuletzt aktualisiert am
10.05.2013