RS Vwgh 2009/3/25 2007/03/0120

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.03.2009
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10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 90/10/0088 E 22. März 1991 RS 1

Stammrechtssatz

Gem § 37 AVG ist Parteiengehör zu gewähren. § 45 Abs 3 AVG stellt klar, daß der Partei die Möglichkeit einzuräumen ist, nicht nur vom Ergebnis der Beweisaufnahme bzw vom Abschluß des Ermittlungsverfahrens Kenntnis zu nehmen, sondern auch Stellung zu nehmen, wobei alle Feststellungen des Ermittlungsverfahrens, welche von der Behörde bei der Beweiswürdigung berücksichtigt werden, den Parteien von Amts wegen und unter Angabe der Beweismittel zur Kenntnis zu bringen sind. Auch Sachverständigenäußerungen des entscheidenden Organs insb im Rahmen der Beratungen eines Kollegialorgans unterliegen, sofern sie Niederschlag in der Entscheidung finden, dem Parteiengehör. Die in der Gegenschrift der belangten Behörde zum Ausdruck gebrachte Ansicht, daß es der Beschwerdeführerin bzw deren Vertreter freigestanden wäre, auch noch später Akteneinsicht zu nehmen, ist mit der Rechtslage unvereinbarGem Paragraph 37, AVG ist Parteiengehör zu gewähren. Paragraph 45, Absatz 3, AVG stellt klar, daß der Partei die Möglichkeit einzuräumen ist, nicht nur vom Ergebnis der Beweisaufnahme bzw vom Abschluß des Ermittlungsverfahrens Kenntnis zu nehmen, sondern auch Stellung zu nehmen, wobei alle Feststellungen des Ermittlungsverfahrens, welche von der Behörde bei der Beweiswürdigung berücksichtigt werden, den Parteien von Amts wegen und unter Angabe der Beweismittel zur Kenntnis zu bringen sind. Auch Sachverständigenäußerungen des entscheidenden Organs insb im Rahmen der Beratungen eines Kollegialorgans unterliegen, sofern sie Niederschlag in der Entscheidung finden, dem Parteiengehör. Die in der Gegenschrift der belangten Behörde zum Ausdruck gebrachte Ansicht, daß es der Beschwerdeführerin bzw deren Vertreter freigestanden wäre, auch noch später Akteneinsicht zu nehmen, ist mit der Rechtslage unvereinbar

(Hinweis E 17.12.1948, Z 469/46; Slg NF 637 A/1948).(Hinweis E 17.12.1948, Ziffer 469 /, 46,; Slg NF 637 A/1948).

Schlagworte

Parteiengehör Erhebungen Ermittlungsverfahren Parteiengehör Verletzung des Parteiengehörs Verfahrensmangel Parteiengehör Sachverständigengutachten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2009:2007030120.X03

Im RIS seit

04.05.2009

Zuletzt aktualisiert am

17.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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