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L92051 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe BurgenlandNorm
ABGB §947;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2007/10/0020 E 2. September 2008 RS 3Stammrechtssatz
Der Anspruch des Geschenkgebers gegen den Geschenknehmer gemäß § 947 ABGB stellt einen Rechtsanspruch zur Deckung des Lebensbedarfes des Hilfeempfängers iSd § 47 Bgld SHG dar. Bei einem Geschenknehmer handelt es sich jedoch nicht um eine Person, die (bereits aus diesem Grund) iSd § 45 Abs. 1 Bgld SHG "gesetzlich oder vertraglich zum Unterhalt" des Sozialhilfe empfangenden Geschenkgebers verpflichtet wäre.Der Anspruch des Geschenkgebers gegen den Geschenknehmer gemäß Paragraph 947, ABGB stellt einen Rechtsanspruch zur Deckung des Lebensbedarfes des Hilfeempfängers iSd Paragraph 47, Bgld SHG dar. Bei einem Geschenknehmer handelt es sich jedoch nicht um eine Person, die (bereits aus diesem Grund) iSd Paragraph 45, Absatz eins, Bgld SHG "gesetzlich oder vertraglich zum Unterhalt" des Sozialhilfe empfangenden Geschenkgebers verpflichtet wäre.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2007100251.X01Im RIS seit
07.05.2009Zuletzt aktualisiert am
12.10.2011