RS Vwgh 2009/3/31 2007/10/0179

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Veröffentlicht am 31.03.2009
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Index

L92051 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe Burgenland
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §947;
SHG Bgld 2000 §45;
SHG Bgld 2000 §47;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2007/10/0020 E 2. September 2008 RS 3

Stammrechtssatz

Der Anspruch des Geschenkgebers gegen den Geschenknehmer gemäß § 947 ABGB stellt einen Rechtsanspruch zur Deckung des Lebensbedarfes des Hilfeempfängers iSd § 47 Bgld SHG dar. Bei einem Geschenknehmer handelt es sich jedoch nicht um eine Person, die (bereits aus diesem Grund) iSd § 45 Abs. 1 Bgld SHG "gesetzlich oder vertraglich zum Unterhalt" des Sozialhilfe empfangenden Geschenkgebers verpflichtet wäre.Der Anspruch des Geschenkgebers gegen den Geschenknehmer gemäß Paragraph 947, ABGB stellt einen Rechtsanspruch zur Deckung des Lebensbedarfes des Hilfeempfängers iSd Paragraph 47, Bgld SHG dar. Bei einem Geschenknehmer handelt es sich jedoch nicht um eine Person, die (bereits aus diesem Grund) iSd Paragraph 45, Absatz eins, Bgld SHG "gesetzlich oder vertraglich zum Unterhalt" des Sozialhilfe empfangenden Geschenkgebers verpflichtet wäre.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2009:2007100179.X01

Im RIS seit

07.05.2009

Zuletzt aktualisiert am

12.10.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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